Liese warnt vor Gefährdung der Arbeitsplätze im Siegerland

Auf das Schärfste verurteilt Dr. Peter Liese die einseitig Verhängung von Strafzöllen in Höhe von 30 Prozent auf die Einfuhr europäischen Stahls in die USA. Das Europäische Parlament hat am Donnerstag in einer Resolution harte Gegenmaßnahmen zum Schutz der Arbeitsplätze in Europa gefordert.
Anlässlich der gestrigen Aussprache des Europäischen Parlaments erklärt Liese:
"Wir sind nicht bereit, die USA darin zu unterstützen, die Interessen Ihrer Arbeitnehmer gegen die Interes¬sen der Arbeitnehmer in anderen Staaten der Welt auszuspielen. Die Schwierigkeiten der US-Stahlindustrie beruhen auf eigenen Versäumnissen. Die europäische Stahlindustrie hat in den vergangenen Jahren mit großem Erfolg eine in vielen Phasen schmerzhafte Umstrukturierung hinter sich gebracht."

Die Maßnahmen der USA hätten auch Auswirkungen auf die Arbeitsplätze im Siegerland. Durch strukturelle Neuordnung und eine durchgreifende Modernisierung stünde gerade die nordrhein-westfälische Stahlbranche nach langen, schweren Jahren endlich wieder gut da. Dieser Umstrukturierungsprozess sein nur unter großen Opfern, mit Einsatz von erheblichen Finanzmitteln und mit dem Engagement aller Beteiligten machbar gewesen.

Die nun verhängten Strafzöllen gegen Stahlimporte zielten gerade gegen europäische Betriebe, es seien mehr als die Hälfte der EU-Exporte in die USA betroffen. Durch umgeleitete Handelsströme aus den ebenfalls von den US-Maßnahmen betroffenen Staaten Mittel- und Osteuropas sei ein weiterer Druck auf die heimischen Betriebe zu erwarten. Bei Andauern der Maßnahmen sei mit erheblichen Absatzschwierigkeiten und Produktionsabbau zu rechnen. Hiervon seien auch alle Stahlstandorte in NRW betroffen.

Die Abgeordneten forderten die Kommission auf, nicht nur das in der vergangenen Woche vor der Welthandelsorganisation WTO eingeleitete Klageverfahren gegen die USA zu betreiben, sondern unverzüglich die zulässigen Schutzmaßnahmen vorzuschlagen. Daneben fordern die Abgeordneten, dass betroffenen Unternehmen Entschädigung für die aufgrund dieser, dem Recht der Welthandelsorganisation wiedersprechenden Maßnahmen erlittenen Schäden erhalten.