Europäische Arbeitszeitrichtlinie soll Ärzte vor Überlastung schützen und Sicherheit der Patienten verbessern

Das Europäische Parlament nimmt die Proteste der Ärzte in Deutschland sehr ernst.Die Überlastung von Ärzten im Krankenhaus durch ununterbrochene Dienste von bis zu 30 Stunden ist im Zusammenhang mit der Europäischen Arbeitszeitrichtlinie intensiv diskutiert worden.

Vor einigen Jahren hatte die Ärztegewerkschaft Marburger Bund beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) erwirkt, dass der Bereitschaftsdienst im Krankenhaus grundsätzlich als Arbeitszeit zu werten ist. Falls das Urteil umgesetzt wird, würde dies zu einer deutlichen Entlastung der angestellten Ärzte führen.

Allerdings hatte die Europäische Kommission daraufhin einen Vorschlag zur Änderung der geltenden Arbeitszeitrichtlinie gemacht und den Vorschlag unterbreitet, dass die Zeit, in der der Arzt nicht direkt am Krankenbett tätig ist, die so genannte inaktive Bereitschaftszeit, nicht zur Arbeitszeit gerechnet wird. Dies hätte bedeutet, dass es keinerlei Änderung an den unerträglichen Zuständen gegeben hätte.

Das Europäische Parlament hat daraufhin in erster Lesung den Kommissionsvorschlag abgeändert. Grundsätzlich soll die Zeit, in der ein Arbeitnehmer an seinem Arbeitsplatz anwesend ist, als Arbeitszeit gerechnet werden.

Ich habe selbst als angestellter Arzt im Krankenhaus gearbeitet und kann eindeutig sagen, dass selbst wenn man sich zwischenzeitlich ausruhen kann, der Bereitschaftsdienst keinesfalls mit Freizeit gleichgesetzt werden kann. Es ist etwas anderes, ob man zu Hause bei seiner Familie ist und über seine Zeit selbst verfügen kann oder ob man ständig in Alarmstellung ist, weil jederzeit ein lebensbedrohlich erkrankter Patient eingeliefert werden kann.

Viele Ärzte aus der Region protestieren gegen Position von Kommission und Ministerrat

Viele Ärzte aus der Region Südwestfalen haben sich gegen die Meinung der Europäischen Kommission und des Ministerrats ausgesprochen und das Parlament gebeten, in den Verhandlungen hart zu bleiben.

Jedoch müssen wir auch die Bedenken der Krankenhausträger ernst nehmen. Es muss eine gewisse Flexibilität geben. Man kann beispielsweise die Arbeit auf einer Intensivstation in einem Akutkrankenhaus nicht gleichsetzen mit dem Bereitschaftsdienst in einer Reha-Klinik, wo man fast ungestört nachts schlafen kann.

Daher schlägt das Europäische Parlament vor, die inaktive Bereitschaftszeit zwar grundsätzlich als Arbeitszeit anzusehen, aber Ausnahmen durch die nationale Gesetzgebung und durch Tarifverträge zuzulassen. Das heißt konkret, wenn sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber einigen, dass ein Teil der inaktiven Bereitschaftszeit nur teilweise, z.B. zu 50 Prozent auf die Arbeitszeit angerechnet wird, so ist dies im Sinne des EP in Ordnung.

Auf jeden Fall stehen noch harte Verhandlungen bevor, da sich bisher Ministerrat und Kommission den Anliegen der angestellten Ärzte und des EP in den Weg gestellt haben.