Datenschutz gewährleistet / Fall "Sauerland-Gruppe" zeigt Bedeutung der Terrorbekämpfung

Das Europäische Parlament hat in dieser Woche dem sogenannten SWIFT-Abkommen zwischen den USA und der EU zugestimmt. Das EU-Parlament hatte dem Abkommen, das die Übermittlung von Zahlungsverkehrsdaten an die USA zum Zwecke einer Terrorismusbekämpfung vorsieht, im Februar dieses Jahres unter Verweis auf Lücken im Datenschutz die Zustimmung verweigert. Kommission und Rat verhandelten daraufhin mit den USA weiter. Die Forderungen des Parlaments wurden in einen neuen Vertragstext einbezogen, der nun angenommen wurde.

Es war sehr wichtig, dass die Forderungen des Parlaments in den Vertrag mit den Amerikanern übernommen wurden. Die frühere Version des Abkommens verstieß gegen europäische Datenschutzstandards. Deshalb habe ich im Februar auch gegen das Abkommen gestimmt. Jetzt habe ich dafür gestimmt, weil das Ziel der Terrorbekämpfung eben auch wichtig ist. Der Fall der sogenannten Sauerland-Gruppe zeigt, dass wir in Südwestfalen nicht auf einer Insel der Glückseligen leben.

Für die Sicherheit der Daten ist nun jedoch wieder ausreichend gesorgt. Die Europäische Kommission wird eine eigene Aufsichtsperson nach Washington entsenden, die vor Ort den Umgang der Daten überwacht. Bald kann Europa zudem von einem Datentransfer über den Atlantik absehen und selbst auswerten. Denn das Abkommen enthält Pläne für den Aufbau eines eigenen europäischen Systems zur Auswertung von Finanzdaten.

Wir wollen eine gute Zusammenarbeit mit den USA. Aber so wie die amerikanischen Kongressabgeordneten die Rechte amerikanischer Bürger schützen, so mussten wir die Rechte der europäischen Bürger schützen. Dies hatten die Regierung und die Europäische Kommission mit ihrem ursprünglichen Vorschlag nicht getan.

Mit der neuen Vereinbarung ist es gelungen, zwischen Sicherheit für die Allgemeinheit und dem Schutz vertraulicher Daten verantwortungsbewusst abzuwiegen.

Der Datenfluss in die USA war nach der Ablehnung im Februar gestoppt worden. Nach dem positiven Parlamentsvotum steht nun noch die formelle Annahme durch den Ministerrat aus, die Übermittlung kann dann ab 1. August 2010 wieder aufgenommen werden.