"Grüne Gentechnik" nicht gefährlicher als Anwendung in der Medizin

Das Europäische Parlament hat sich mit großer Mehrheit für eine verstärkte Förderung der Biotechnologie in Europa ausgesprochen. Die Abgeordneten erwarten, dass die Biotechnologie ein Themenschwerpunkt im Europäischen Rat sein wird, der nächste Woche in Stockholm stattfindet. Die Kommission ist aufgefordert, einen Aktionsplan "Bio Europa" auszuarbeiten. Die Abgeordneten widersprechen der Auffassung, dass die Gen- und Biotechnologie in der Medizin vor allem mit Chancen verbunden sei, während sie in der Landwirtschaft mit Risiken behaftet sei. Sie vertreten vielmehr den Standpunkt, dass es in beiden Bereichen große Chancen gibt, die genutzt werden müssen, aber auch erhebliche Risiken, die durch geeignete Gesetzgebung eingeschränkt werden müssen.

Dazu erklärte der CDU-Europaabgeordnete Dr. Peter Liese, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Bioethik der EVP/ED-Fraktion:

"Die Schwarz-Weiß-Malerei, mit der die Gen- und Biotechnologie in der Medizin glorifiziert und in der Landwirtschaft nahezu vollständig verdammt wird, ist durch wissenschaftliche Fakten nicht gerechtfertigt. Auch in der Landwirtschaft gibt es große Chancen, wie z.B. die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen durch genetisch veränderte Pflanzen, die als nachwachsende Rohstoffe dienen können.

Durch die neue Gesetzgebung auf europäischer Ebene sind die Risiken minimiert, und ein hohes Maß an Verbraucher-, Umwelt- und Gesundheitsschutz wird sichergestellt. In der Medizin gibt es nicht nur große Gefahren für die Sicherheit. Besonders besorgniserregend ist die immer weitergehende Verschiebung der ethisch motivierten Grenzen. Wenn sich die Entwicklung der letzten Jahre fortsetzt, dann wird bald alles, was technisch möglich ist, auch erlaubt sein."

Daher betont das Europäische Parlament, dass der Wunsch der Öffentlichkeit nach ethisch begründeten Grenzen in der Gen- und Biotechnologie berechtigt ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass auch auf europäischer Ebene bereits einige Grenzen festgeschrieben wurden. Das Parlament verpflichtet sich, nach Abschluss der Arbeiten des nicht-ständigen Ausschusses für Humangenetik zu prüfen, ob weitergehende Beschränkungen auf europäischer Ebene notwendig und angemessen sind. Schon in dem jetzt angenommenen Bericht fordert das Parlament die Mitgliedstaaten auf, das Recht des Einzelnen auf Geheimhaltung genetischer Daten zu schützen. Von dem allgemeinen Grundsatz der Vertraulichkeit soll nur ausnahmsweise in Fällen  abgegangen werden, in denen die in DNA-Datenbanken gespeicherten genetischen Fingerabdrücke zur Überprüfung und Verurteilung von Straftätern herangezogen werden.