Noch keine Einigung im Vermittlungsverfahren

Der Vermittlungsausschuss zwischen Europäischen Parlament, Ministerrat und Kommission zum Thema Neuartige Lebensmittel ist in der Nacht zu keinem Ergebnis gekommen. Knackpunkt war die Frage, wie mit dem Klonen von Tieren und der Vermarktung der Produkte umgegangen werden muss.
Der Ministerrat und die Europäische Kommission waren nicht bereit, auf die Forderung des Europäischen Parlaments einzugehen, das Klonen von Tieren zu Nahrungsmittelzwecken zu verbieten und auch die Nachkommen geklonter Tiere einer Regelung zu unterziehen.

Ich bin entsetzt über die Halsstarrigkeit von Kommission und Ministerrat. Die Ablehnung des Klonfleisches ist gut begründet. Mehr als Dreiviertel der Bevölkerung wollen das Klonen von Tieren zu Nahrungsmittelzwecken nicht. Sie haben im Gegensatz zu Ministerrat und Kommission keinen Appetit auf Klonfleisch und dies ist gut begründet. Viele Klontiere sterben qualvoll, weil das Klonen ein unnatürlicher Prozess ist. Über die Frage ob das Fleisch von geklonten Tieren unbedenklich ist, gibt es keine letztendlich verlässlichen Aussagen.

Für uns war es besonders wichtig, eine geeignete Regelung für die Nachfahren von geklonten Tieren zu bekommen, denn das Klonen wird in den USA, Kanada und Lateinamerika angewandt um Zuchttiere zu kopieren. Vermarktet werden der Samen sowie Fleisch und die Milch der Nachkommen.

Wer das Klonen ablehnt, muss auch den Import der Nachkommen und des Fleisches ablehnen. Der Rat war nicht einmal bereit, über die Kennzeichnung der Produkte dieser Nachkommen zu reden.

Die Verbraucher soll also Klonfleisch essen, ohne dies zu erfahren. Angesichts dieser Konstellation konnten wir nicht anders, als die Verhandlungen zunächst zu beenden. Bis zur nächsten Woche soll nun noch einmal versucht werden, einen Kompromiss zu finden.