EP verbessert Lebensmittelkennzeichnung / Herkunftskennzeichnung für alle Fleischsorten in der EU

Nach jahrelangem Tauziehen hat das Europäische Parlament am Mittwoch die neue EU-Verordnung zur Kennzeichnung von Lebensmitteln verabschiedet. Die Verbraucher können sich nun auf mehr Transparenz und eine bessere Kennzeichnung von Lebensmitteln freuen.

Es ist uns nach jahrelangen Bemühungen endlich gelungen, mehr Klarheit für die Verbraucher beim Lebensmittelkauf zu schaffen. Durch unsere heutigen Beschlüsse wird der Verbraucher besser über Nahrungsmittel informiert. Wir schreiben aber keinem vor, was er essen soll.

Alle Pflichtangaben müssen in Zukunft lesbar sein. Es wird eine Mindestgröße vorgeschrieben, so dass die Zeiten, in denen man im Supermarkt eine Lupe brauchte, der Vergangenheit angehören. Außerdem wird das sogenannte Nährwertkästchen verpflichtend vorgeschrieben. Außerdem müssen Allergenangaben im Zutatenverzeichnis deutlich hervorgehoben werden.

Wir haben sehr genau festgelegt, welche Information in welcher Größe auf der Vorderseite der Verpackung sein muss, um Täuschung zukünftig auszuschließen. Dadurch werden für den Verbraucher auf den ersten Blick, die wesentlichen Informationen zu sehen sein.

Irreführende Informationen um Lebensmittelimitate zu  verschleiern sollen außerdem der Vergangenheit angehören. Imitate müssen ebenfalls auf der Vorderseite in großer Schrift die ersatzweise verwendeten Zutaten, zum Beispiel Pflanzenfett statt Milch angeben und können vom Verbraucher an der Ladentheke damit klar identifiziert werden.

Durch die neue EU-Verordnung muss zukünftig außerdem die Herkunft von Frischfleisch angegeben werden. Diese Herkunftskennzeichnung ist bei Rindfleisch und anderen Lebensmitteln wie zum Beispiel Gemüse, Früchten oder Honig bereits vorgeschrieben, sie gilt nun auch für andere Fleischsorten.

Durch die Herkunftskennzeichnung von Frischfleisch können die Verbraucher eindeutig identifizieren, wo ihr Schnitzel herkommt. Dadurch profitieren unsere heimischen Landwirte, die nachhaltig und nach hohen Standards arbeiten.

Die Einigung muss noch formal vom Ministerrat angenommen werden. Die Annahme gilt jedoch als sicher. Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt hat die Industrie drei Jahr Zeit, die Regelungen direkt umzusetzen.