Riesenschritt zur Erfüllung der Kyoto-Ziele ohne Komfortverlust: Die Europäische Union beschließt Energiestandards für TV-Geräte, Elektromotoren, Umwälzpumpen und Kühlschränke

Die Europäische Kommission wird am kommenden Mittwoch formell Energieeffizienzstandards für TV-Geräte, Elektromotoren, Umwälzpumpen und Kühlgeräte beschließen. Sie setzt damit einen gemeinsamen Beschluss vom Ministerrat und dem Europäischen Parlament um.

Die Festlegung der Energieeffizienzstandards geschieht im Rahmen der sogenannten Ökodesign-Richtlinie für energieverbrauchende Produkte. Nach der neuen Regelung werden ab 2010 stufenweise Stromverbrauchslimits festgeschrieben, die die TV Geräte im Ein-, Aus-, sowie Bereitschaftszustand nicht mehr überschreiten dürfen. Das jeweilige maximale Stromverbrauchslimit richtet sich nach der Größe des Bildschirms. Insgesamt werden durch die Maßnahme bis 2020 pro Jahr 28 TWh eingespart. Diese Menge entspricht nach Angaben der Europäischen Kommission einer Kostenersparnis für den Verbraucher von 2,6 Milliarden Euro. Es wird keine Auflagen geben, die die Funktionalität oder Größe der Fernseher beschränken.

Die mit Abstand größte der zu beschließenden Maßnahme ist jedoch die Maßnahme im Bereich der Elektromotoren. Elektromotoren werden vor allem in industriellen Anwendungen benutzt, so zum Beispiel in Aufzügen. Durch intelligent geregelte Motoren können massive Stromeinspaarungen erreicht werden. Nach Angaben der Europäischen Kommission handelt es sich um circa 135 TWh. Dies entspricht jährlichen CO2-Emissionen von 63 Millionen Tonnen und Kosten in Höhe von 9 Milliarden Euro. Die betroffenen Unternehmen stimmen der Maßnahme zu, nachdem einige Übergangsfristen für Sonderanwendungen mit Blick auf kleine und mittlere Unternehmen aufgenommen worden waren.

Die dritte Maßnahme betrifft Umwälzpumpen für Heizungen. Herkömmliche Umwälzpumpen laufen auch dann, verbrauchen also auch dann Strom, wenn die Heizung gar keine Wärme abgeben muss. Intelligente Umwälzpumpen laufen nur dann, wenn sie auch wirklich benötigt werden. Die Maßnahme soll 23 TWh pro Jahr sparen. Dies entspricht 2,2 Milliarden Euro Kosten. Die vierte Maßnahme für Kühlgeräte führt dazu, dass Kühlschränke der heutigen Energieeffizienzklassen B-G schrittweise vom Markt verschwinden. Da sie aber ohnehin kaum mehr verkauft werden, sind hier die Einspaarpotenziale eher gering.

Die Öko-Design Richtlinie wurde 2005 nach intensiver Diskussion zwischen Ministerrat, dem Europäischen Parlament und der Kommission verabschiedet. Die einzelnen Standards werden erst mit Umweltverbänden, Verbraucherschutzverbänden und der betroffenen Industrie besprochen, bevor ein Gremium aus Experten der Mitgliedsstaaten sie annimmt. Das Europäische Parlament hat die Möglichkeit, die einzelnen Maßnahmen zu prüfen und zurückzuweisen, wenn sie als nicht angemessen erscheinen. Dies ist jedoch in den vorliegenden Fällen nicht geschehen.

Die vier Maßnahmen sind ein wichtiger Schritt, unsere Abhängigkeit von Energieimporten zu reduzieren, die Kosten für den Verbraucher zu minimieren und unsere Kyoto-Ziele zu erreichen. Ohne Komfortverlust für den Verbraucher ist es möglich, erhebliche Mengen an Strom, im vorliegen Fall etwa ein drittel des deutschen Strombedarfes, zu sparen.