Flugzeug-Emissionshandel wurde sorgsam auf Rechtlichkeit überprüft / Politische Argumente werden Richter nicht überzeugen

Das Emissionshandelssystem ist mit internationalem Recht vereinbar - auch wenn die Vertreter der US-Fluglinien das nicht wahrhaben wollen.
Heute findet dazu die mündliche Anhörung vor dem EuGH in Luxemburg statt. Die amerikanische Flugverkehrsorganisation ATA und drei weitere Fluglinien hatten Klage dagegen eingereicht, dass US-Fluglinien durch den ETS ab dem 1. Januar 2012 gezwungen werden, Emissions-Zertifikate nicht nur für Flüge aus Europa hinaus, sondern auch nach Europa hinein zu kaufen.

Für einen Flug von Chicago nach Frankfurt müssen künftig EU-Zertifikate gezeichnet werden, und zwar für die gesamte geflogene Strecke. Nach Lesart der Amerikaner maßt sich die EU dadurch an, amerikanische Flugzeuge über amerikanischem Hoheitsgebiet zu regulieren.

Das amerikanische Repräsentantenhaus hatte in der Vergangenheit im Prinzip ganz ähnliche Regelungen verabschiedet, die nur durch den Senat geblockt worden sind. Dass man hier annimmt, die EU führe hier einseitig, also unilateral, eine "Flugsteuer" ein, ist also nicht ganz richtig. Auch der internationale Flugverkehr muss schließlich seinen Klima-Beitrag leisten.

Im Gegensatz zu den anderen am ETS teilnehmenden Industrien muss der Flugverkehr nur 15% der Zertifikate ersteigern. Die Belastung ist wesentlich geringer als etwa bei der deutschen Luftverkehrsabgabe oder auch der internationalen Transportsteuer in den USA. Diese Steuer schlägt momentan mit 16,30$ pro Passagier zu Buche, die deutsche Luftverkehrsabgabe für einen Flug Frankfurt-New York mit 45€. Die Belastung durch den ETS ist dagegen mit nur ca. 4,80€ für denselben Flug sehr gering.

Man muss unterstreichen, dass der ETS absolut wettbewerbsneutral ausgerichtet ist, weil alle Fluglinien weltweit sich gleichermaßen beteiligen müssen. Über die Ausweitung des ETS auf den Flugverkehr ist in allen EU Institutionen sorgfältig und lange beraten worden. Außerdem haben wir ausgiebige rechtliche Beratung über die Zulässigkeit der Regelungen eingeholt. Das Emissionshandelssystem ist demnach mit internationalem Recht vereinbar.

Die Argumente der Drittstaaten sind politischer Natur. Sie werden die Richter nicht beeindrucken. Ich erwarte vom EuGH ein klares Urteil im Sinne des europäischen Rechtssystems. Statt Drohungen auszusprechen und von Handelskriegen zu sprechen, sollten die USA und China lieber konstruktiv an einer Lösung arbeiten. Die Richtlinie sieht ja vor, dass Länder, die ähnliche Klima-Vorkehrungen wie unser ETS einführen, von der Beteiligung ausgenommen werden können. Hier müssen wir jetzt zusammen mit den betroffenen Drittstaaten, dazu gehören die USA und China, eine konstruktive Lösung finden.