EP-Gesundheitsausschuss nimmt zwei Dokumente zur Organspende an

Der Ausschuss für Umwelt und Gesundheit des Europäischen Parlaments hat mit großer Mehrheit zwei Berichte zur Organspende angenommen. Der Ausschuss äußerte sich in erster Lesung zu einer geplanten Richtlinie über Qualität und Sicherheit von Organen sowie zu einer Resolution zum "Aktionsplan Organspende" der Europäischen Union. Die Richtlinie wird im Mitentscheidungsverfahren entschieden und die spanische Ratspräsidentschaft plant eine Einigung in erster Lesung, wahrscheinlich schon im Mai, deshalb war die Abstimmung im Ausschuss von grundlegender Bedeutung.

Mit Hilfe des Aktionsplans soll vor allem die Zahl der verfügbaren Organe erhöht und damit die Wartelisten für Organspenden verkürzt werden.

Immer noch sterben viele Menschen, während sie auf ein Organ, zum Beispiel eine Lunge, ein Herz oder eine Leber warten. In Deutschland sind dies jeden Tag drei Personen. Deutschland kann dabei durchaus aus den Erfahrungen anderer Länder lernen. Im Gegensatz zu 15 Organspenden pro einer Million Einwohner in Deutschland, gibt es in Spanien 35 Organspenden pro eine Million Einwohner.

Der Schlüssel für das sogenannte spanische Modell ist die Einführung von Transplantationskoordinatoren an den größeren Kliniken. In anderen Ländern, auch in Deutschland, ist es zu häufig so, dass obwohl ein Organspendeausweis vorhanden ist oder die Angehörigen einer Organspende durchaus zustimmen würden, Organe nach dem Hirntod nicht entnommen werden. Das liegt vor allem daran, dass Ärzte zu wenig Zeit dafür haben. Deshalb braucht man speziell geschulte Personen, die Zeit haben, sich um das Thema zu kümmern.

Die Richtlinie kann das Problem der Organknappheit nicht direkt adressieren, da die Europäische Union hier keine Rechtsgrundlage hat. Trotzdem berücksichtigen wir bei allen Maßnahmen die Not der Menschen, die auf ein Organ warten. Verbesserung von Qualität und Sicherheit in allen Mitgliedstaaten kann den Austausch von Organen erleichtern und kann insbesondere Menschen mit seltenen Erkrankungen helfen, für die es im eigenen Land kein geeignetes Organ gibt.

Energisch treten die Abgeordneten gegen die Kommerzialisierung des menschlichen Körpers ein. Der Vorschlag der Europäischen Kommission, der vorgibt, dass erstmals rechtlich verbindlich in der Europäischen Union die freiwillige unentgeltliche Spende und das Verbot des Organhandels festgeschrieben werden, wurde von den Abgeordneten sogar noch verschärft.

Leider gibt es im Ministerrat hier erheblichen Widerstand. Dieses Votum stärkt die Europäische Kommission und die spanische Präsidentschaft bei den schwierigen Verhandlungen.

Kontrovers gestritten wurde von den Abgeordneten über die Ausweitung der Lebendspende und über die Einführung von Spendern, bei denen der Hirntod nicht festgestellt wurde.

Es gab die Forderung, die Lebendspende uneingeschränkt zu unterstützen und auszuweiten. Gegen diese Forderung haben wir uns erfolgreich gewährt, denn die Lebendspende ist zwar eine wichtige Ergänzung zur Spende nach dem Hirntod, aber sie geht auch mit der Gefahr der Kommerzialisierung einher. Deshalb muss sie entweder auf enge Angehörige begrenzt werden, oder man braucht besonders strenge Vorschriften.

Mit großer Mehrheit sprach sich der Ausschuss dagegen aus, die Spende nach dem Herzstillstand zu unterstützen. Ein Antrag der Liberalen verlangte die Ausweitung auf sogenannte non-heart-beating donors (Spender, deren Herz nicht mehr schlägt).

Für das Vertrauen in die Organspende ist das Hirntodkriterium von extremer Bedeutung. Wir müssen den Menschen, die wir dazu anregen wollen, einen Organspendeausweis zu tragen, überzeugend darlegen, dass Organe nur dann entnommen werden, wenn der Patient wirklich verstorben ist. Alles andere wäre unverantwortlich.