Gute Nachricht insbesondere für Krebspatienten

Die Verhandlungsführer des Europaparlaments, Ministerrats und der EU Kommission haben sich auf einen Text zur Nutzenbewertung von Arzneimitteln und Medizinprodukten geeinigt. Damit geht ein jahrelanger, sehr zäher Verhandlungsprozess zu Ende. Die Europäische Kommission hatte schon in 2018 einen entsprechenden Vorschlag gemacht und das EU Parlament hatte ihn in geänderter Form bereits im Februar 2019 angenommen. Der Ministerrat konnte sich aber erst kürzlich auf eine gemeinsame Position einigen. Dann ging es sehr schnell und heute Nacht gab es dann ein Ergebnis.

In Zukunft soll die wissenschaftliche Zusammenarbeit bei der Nutzungsbewertung von neuen Medikamenten und Medizinprodukten wie zum Beispiel Herzschrittmachern verbessert werden. Damit soll Doppelarbeit vermieden werden und den Patienten wirkliche Innovation schneller zur Verfügung gestellt werden.

Der gesundheitspolitische Sprecher der größten Fraktion im Europäischen Parlament (EVP, Christdemokraten) Dr. med. Peter Liese begrüßte die Einigung: „Es ist sehr wichtig, dass wir in ganz Europa nach einheitlichen Kriterien den Nutzen von Arzneimitteln und Medizinprodukten bewerten. Es ist nicht plausibel, dass ein Krebsmedikament z.B. in Deutschland das Leben um 2 Jahre verlängert und in Frankreich nur um ein halbes Jahr. Eine gemeinsame Nutzenbewertung und insbesondere die in dem Text vorgesehene Zusammenarbeit der Nutzungsbewertungsgremien (in Deutschland der Gemeinsame Bundesausschuss, der damit das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen oder weitere Institute beauftragen kann) und der Europäischen Arzneimittelagentur helfen auch dabei, gezielte Innovationen auf den Markt zu bringen und nicht länger vor allem Scheininnovationen, die keinen wirklichen Fortschritt für die Patienten bringen.

Eine Verabschiedung des Gesetzgebungsvorschlags zur Nutzungsbewertung war auch eine der Prioritäten der EVP in ihrem Aktionsplan zur Bekämpfung von Krebs. Wir haben daher schon zwei unserer wichtigsten Prioritäten durchgesetzt, nämlich die Schwerpunktsetzung im Forschungsprogramm Horizon Europe und die Verabschiedung von HTA.

Der jetzt gefundene Kompromiss ist besonders gut für Krebspatienten. Sofort wenn die Regelung in Kraft tritt wird das Verfahren für alle Medikamente gegen Krebs sowie für alle neuartigen Produkte (sogenannte advanced therapy medical products z.B. Zelltherapie und Gentherapie) angewandt. In einem zweiten Schritt, nach 3 Jahren, werden Medikamente gegen seltene Krankheiten hinzugefügt und nach zwei weiteren Jahren alle anderen Arzneimittel und Medizinprodukte. Die Mitgliedstaaten können danach weiter selbstständig entscheiden, ob sie ein Arzneimittel oder Medizinprodukt erstatten oder nicht. Dies halte ich auch für richtig. Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen. Aber eine gemeinsame wissenschaftliche Basis in Europa erhöht den Druck, die Entscheidung nach wissenschaftlichen Kriterien und nicht danach zu entscheiden, wer das beste Lobbying betreibt“, so der Arzt und Europaabgeordnete.