Gute Nachricht insbesondere für Krebspatienten

Das Europäische Parlament hat am Montag[1] eine neue Verordnung zur Nutzenbewertung von Arzneimitteln und Medizinprodukten beschlossen. Zuvor hatten sich Unterhändler von Parlament, Rat und Kommission auf einen gemeinsamen Verordnungstext verständigt. Damit geht ein jahrelanger, sehr zäher Gesetzgebungsprozess zu Ende. In Zukunft soll die wissenschaftliche Zusammenarbeit bei der Nutzungsbewertung von neuen Medikamenten und Medizinprodukten verbessert werden. Damit soll Doppelarbeit vermieden werden und den Patienten wirkliche Innovation schneller zur Verfügung gestellt werden.

Der gesundheitspolitische Sprecher der größten Fraktion im Europäischen Parlament (EVP, Christdemokraten) Dr. med. Peter Liese freute sich, dass die gemeinsame Nutzenbewertung nun Wirklichkeit wird: „Es ist aus meiner Sicht richtig und notwendig, dass wir in ganz Europa nach einheitlichen Kriterien den Nutzen von Arzneimitteln und Medizinprodukten bewerten da es nicht plausibel ist, dass ein Krebsmedikament z.B. in Deutschland das Leben um 2 Jahre verlängert und in Frankreich nur um ein halbes Jahr. Eine gemeinsame Nutzenbewertung und insbesondere die im Gesetzestext vorgesehene Zusammenarbeit der Nutzungsbewertungsgremien (in Deutschland der Gemeinsame Bundesausschuss, der damit das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen oder weitere Institute beauftragen kann) und der Europäischen Arzneimittelagentur helfen auch dabei, gezielte Innovationen auf den Markt zu bringen und nicht länger vor allem Scheininnovationen, die keinen wirklichen Fortschritt für die Patienten bringen. Doppelarbeit kann vermieden werden und die freiwerden Ressourcen können sich auf medizinische Forschung statt bürokratischer Antragsstellung konzentrieren.

Die neue Verordnung ist besonders gut für Krebspatienten da mit Inkrafttreten der Verordnung das neue Verfahren für alle Medikamente gegen Krebs sowie für alle neuartigen Produkte (sogenannte advanced therapy medical products z.B. Zelltherapie und Gentherapie) angewandt wird. In einem zweiten Schritt, nach 3 Jahren, werden Medikamente gegen seltene Krankheiten hinzugefügt und nach zwei weiteren Jahren alle anderen Arzneimittel und Medizinprodukte. Die Mitgliedstaaten können danach weiter selbstständig entscheiden, ob sie ein Arzneimittel oder Medizinprodukt erstatten oder nicht. Dies halte ich auch für richtig. Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen. Aber eine gemeinsame wissenschaftliche Basis in Europa erhöht den Druck, die Entscheidung nach wissenschaftlichen Kriterien und nicht danach zu entscheiden, wer das beste Lobbying betreibt“, so der Arzt und Europaabgeordnete.

 

[1] Es handelt sich um eine zweite Lesung mit Abstimmung über den Gemeinsamen Standpunkt. Der Gemeinsame Standpunkt war nach dem Trilogverfahren so formuliert, dass er einem Kompromiss zwischen Rat und Parlament entspricht. Die Tatsache, dass keine Änderungsanträge zu dem Text vorlagen bedeutet, dass dieser automatisch angenommen ist.