EU hat das Problem nicht verursacht, kann aber entscheidenden Beitrag zur Beseitigung leisten / Bei Ausschreibungen müssen Produktionsstandorte in der EU bevorzugt werden / Verfahren zur Genehmigung von Produktionsstätten beschleunigen / Andere Gesetze ändern, wenn sie dem Ziel der Versorgungssicherheit im Wege stehen
„Das Europäische Parlament macht ernst bei der Bekämpfung der Arzneimittelknappheit. Wir werden am Dienstag im Europäischen Parlament mit breiter Mehrheit ein Gesetz verabschieden, das das Problem an der Wurzel packt“, dies erklärte der Europaabgeordnete und Arzt Dr. med. Peter Liese (CDU) vor Journalisten.
„Das Problem der mangelnden Versorgungssicherheit bei Arzneimitteln ist nach wie vor riesig. Zu oft hören Menschen in der Apotheke oder beim Arzt, ‘Dieses Medikament ist nicht lieferbar‘, das führt nicht nur zu Ärger und Mehrarbeit bei medizinischem Personal, sondern zu echten medizinischen Problemen und hohen Folgekosten. Bei einem Arbeitseinsatz in der Kinderklinik Paderborn habe ich selbst erlebt, dass einige kleine Patienten nur deshalb in der Klinik waren, weil Medikamente nicht verfügbar waren. Europa hat dieses Problem nicht verursacht, sondern es waren die Mitgliedstaaten, die bei der Beschaffung von Arzneimitteln, insbesondere bei den billigen Nachahmerprodukten (Generika), nur auf den Preis und nicht auf die Versorgungssicherheit geachtet haben. Dadurch ist die Produktion fast vollständig nach China und Indien abgewandert. Wenn dann im Suezkanal ein Schiff quer steht oder eine der wenigen Produktionsstätten ein technisches Problem hat, bekommen wir keine Medikamente. Angesichts der geopolitischen Lage besteht die Gefahr, dass sich das Problem sogar noch verschärft, wenn wir nicht schnell handeln. Europa kann und muss Teil der Lösung sein“, bekräftigte Liese.
Der Beschluss des Europäischen Parlaments beruht auf einem Kommissionsvorschlag von März. Der zuständige Gesundheitsausschuss hat ihn im Grundsatz unterstützt, aber in vielen Bereichen noch präzisiert. Bei den Ausschreibungen muss in Zukunft eine EU-Präferenz gewährt werden. Das heißt, wenn die Produktion innerhalb der Europäischen Union stattfindet, müssen die entsprechenden Unternehmen einen Bonus erhalten. Außerdem soll die Lieferkette diversifiziert werden und es sollen wann immer möglich mehrere Firmen den Zuschlag bekommen, damit für den Fall, dass eine ausfällt, das Medikament immer noch zur Verfügung steht: „Dies ist die entscheidende Vorschrift in dem Gesetzgebungsvorschlag und nur Europa kann eine solche Vorschrift wirklich umsetzen. Wir brauchen Anreize für die Produktion in Europa bei den Ausschreibungen. Die Maßnahmen, die der ehemalige Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach in Deutschland vorangebracht hat, bleiben Stückwerk, weil sie nicht alle wesentlichen Medikamente umfassen und vor allen Dingen, weil die Marktmacht Deutschlands nicht ausreicht, um die Arzneimittelhersteller wirklich zur Produktion in der EU zu bewegen. Wir brauchen die Marktmacht von 450 Millionen Menschen in der EU“, so Liese.
Andere Vorschriften betreffen die Beschleunigung der Genehmigung von Projekten zur Produktion von Arzneimitteln, eine Verpflichtung der Firmen, die Medikamente in Europa zur Verfügung zu stellen, wenn sie Fördermittel erhalten, und insbesondere eine Vorschrift, dass andere Gesetze der Europäischen Union daraufhin überprüft werden, ob sie dem Ziel der Versorgungssicherheit entgegenstehen. „Ich bin überzeugter Umweltpolitiker, aber manche Umweltgesetze, wie zum Beispiel die Richtlinie über kommunale Abwässer, könnten das Ziel der Versorgungssicherheit gefährden und sollten daher überprüft werden. Wir brauchen hohe Schutzstandards, aber bei der konkreten Ausgestaltung müssen wir darauf achten, dass wir das große Ziel der Unabhängigkeit der Versorgung im Arzneimittelbereich nicht aus dem Auge verlieren“, so Liese.
