Deutsche Regelung darf nicht unterhöhlt werden / Respekt vor Entscheidung des nationalen Parlaments
Die Europäische Kommission hat ihre Antwort auf die Europäische Bürgerinitiative „My Voice, My Choice“ veröffentlicht, nachdem die Initiative die erforderliche Zahl an Unterschriften erreicht hat. Nach Angaben der Kommission soll kein neues EU-Finanzinstrument geschaffen werden. Stattdessen verweist die Kommission darauf, dass Mitgliedstaaten bestehende EU-Mittel, insbesondere aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), nutzen könnten, wenn sie dies politisch wollen.
Der Arzt und Europaabgeordnete Dr. med. Peter Liese (CDU) sieht die Initiative und die Debatte kritisch und warnt vor einer schleichenden Aushöhlung auch der deutschen, aus seiner Sicht, ausgewogenen Gesetzgebung: „Ich sehe, wie die Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU-Gruppe die Initiative kritisch. Wir haben in Deutschland eine sehr ausgewogene Gesetzgebung. Diese Gesetzgebung erkennt an, dass wir das Lebensrecht des ungeborenen Kindes schützen müssen, gleichzeitig aber auch die Notlage der Frau respektieren müssen. Das Kind kann nur geboren werden, wenn die Frau es austrägt. Und deswegen gibt es eben keine Strafe für die Frau. Aber es gibt eine Beratungspflicht und vor allem die Verpflichtung des Staates, Hilfsangebote bereitzustellen. Diese sehr ausgewogene deutsche Regelung würde unterhöhlt, wenn die Europäische Kommission es finanziert, dass auch deutsche Frauen im Ausland unter weniger klaren Regelungen eine Abtreibung durchführen lassen könnten“, so Liese.
„Das zweite Problem ist, dass aus Sicht der Initiatoren die Finanzierung aus dem europäischen Gesundheitsprogramm EU4Health erfolgen soll. Hier haben wir ohnehin schon sehr wenig Geld, und für Pandemieprävention oder die Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen müssten Programme gekürzt werden, um diese Initiative zu finanzieren. Und bei diesen anderen Themen sind wir uns ja zum Glück in Europa sehr einig, dass wir das gemeinsam machen müssen. Und das ist ein weiterer Grund, warum wir diese Initiative kritisch sehen.“
Liese betont, dass Fragen der Abtreibung ethisch hochsensibel sind und nach den EU-Verträgen in der Verantwortung der Mitgliedstaaten liegen. Die Kommission selbst stellt nun ausdrücklich klar, dass Mitgliedstaaten innerhalb bestehender Programme eigenständig über Prioritäten und die konkrete Mittelverwendung entscheiden. Bereits im Kontext der Parlamentsdebatte wurde eine alternative Entschließung eingebracht, die die nationale Zuständigkeit beim Thema Abtreibung unterstreicht und keinen neuen EU-Mechanismus fordert. „Wir müssen die Verträge respektieren. Europa kann in vielen Gesundheitsfragen einen echten Mehrwert liefern. Bei der Abtreibung gilt: Zuständigkeit und Verantwortung liegen bei den Mitgliedstaaten“, so Liese.
