Brettspiel ist tolle Möglichkeit, um das Bewusstsein für die Funktionsweise der EU zu verbessern

Das Europa Zentrum Baden-Württemberg und die Landeszentrale für politische Bildung haben in Kooperation ein Brettspiel entwickelt, dass Bürgerinnen und Bürgern die Funktionsweise der EU näher bringen soll. Auf spielerische Art und Weise soll das Brettspiel „Legislativity“ die Verfahren durch die EU-Richtlinien und Gesetze entstehen vermitteln. Dabei geht es in erster Linie darum wie die EU-Staaten und das Europäische Parlament zusammenarbeiten und einen Ausgleich zwischen rein nationalen Interessen finden müssen, damit am Ende ein zufriedenstellendes Ergebnis für alle steht. Wetteifern um die nötigen Mehrheiten in EU-Kommission, Ministerrat und Europäischen Parlament machen „Legislativity“ aus. „Ich freue mich sehr über dieses Projekt. Legislativity bietet eine tolle Möglichkeit, um das Verständnis für die Funktionsweise der EU zu verbessern“, erklärt Peter Liese und merkt an, dass „es von großer Bedeutung ist für unsere Demokratie, dass die Bürger gut informiert sind über die politischen Institutionen, die sie vertreten.“

Wichtiger als die deutschen sind die europäischen Klimaziele

Die neue Bundesregierung sollte keine Maßnahmen beschließen, die europäisch kontraproduktiv sind

Der umweltpolitische Sprecher der christdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament Dr. Peter Liese hat angesichts der Diskussion um das deutsche Klimaziel für 2020 vor unüberlegten allein nationalen Maßnahmen gewarnt. "Es ist richtig, wenn jetzt darüber diskutiert wird, wie Deutschland sein Klimaziel für 2020 doch noch erreichen kann, aber wir dürfen jetzt nicht unüberlegt Maßnahmen ergreifen, die am Ende kontraproduktiv sind. Beispielsweise könnte eine Zwangsstillegung von Kohlekraftwerken in Deutschland Arbeitsplätze kosten, gleichzeitig aber den CO2-Zertifikatpreis in Europa weiter drücken und das hätte nur zur Folge, dass in anderen Ländern mehr CO2 erzeugt wird. Klimaschutz muss immer international ausgerichtet sein, Schadstoffe machen an den Grenzen nicht Halt und bei aller Bedeutung Deutschlands können wir nur gemeinsam mit unseren Nachbarn international die anderen Partner überzeugen. Daher müssen wir uns etwas Klügeres überlegen."

Befürchtung Menschen und der Tierhalter ernst nehmen / Regionen sollen selber für Erhaltungsstand entscheiden dürfen

Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hat gefordert, dass die Europäische Kommission und die Mitgliedsstaaten konkrete Maßnahmen beschließen sollen, um die Probleme mit der steigenden Population der Wölfe in bestimmten ländlichen Regionen zu lösen. Darauf machte Peter Liese aufmerksam. „Auch in Südwestfalen nimmt die Diskussion um den Wolf an Fahrt auf. Wir müssen die Bedenken der Menschen ernst nehmen und deshalb brauchen wir klare Regeln, wie mit den Wölfen in besiedelten Gebieten umgegangen werden soll, insbesondere natürlich wenn Schäden entstanden sind.“

Liese erläuterte, dass der Wolf nach europäischem Recht streng geschützt sei, es aber schon heute für bestimmte Situationen Ausnahmeregelungen vom diesem hohen Schutz gebe, die die Mitgliedstaaten nutzen können. „In Deutschland sind dafür die Bundesländer zuständig, so dass wir gegebenenfalls sechzehn unterschiedliche Auslegungen des geltenden Rechts haben. Meiner Meinung nach brauchen wir klare und verständliche Regeln, wann und unter welchen Umständen der Wolf auch notfalls geschossen werden darf, so er denn eine Gefahr für die Nutztiere oder gar den Menschen darstellt.

EU auf der Seite der ehrlichen Steuerzahler / Apple und Amazon müssen nachzahlen / Kein unfairer Steuerwettbewerb in Europa

Die EU-Kommission besteht darauf, dass Irland 13 Milliarden Euro Steuern vom US-Konzern Apple eintreibt und klagt deshalb nun vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Irland weigert sich bis heute, die bereits im vergangenen Jahr als unzulässig eingestufte Beihilfe von dem Unternehmen zurückzufordern. Peter Liese begrüßte diese Entscheidung ausdrücklich. „Die Kommission handelt hier vorbildlich, in dem sie Irland vor dem EuGH verklagt und damit daran erinnert, dass die Eintreibung von Steuerforderungen gegenüber Unternehmen keine Kann-Bestimmung im EU-Recht ist. Die Beihilfeentscheidungen der Kommission sind bindend und daran muss sich jeder halten. Andernfalls kommen wir zu einem Subventionswettlauf bei dem niemand gewinnen kann“, so Liese.