Verbraucher werden besser informiert / Etikettenschwindel unterbinden / Keine Kennzeichnungspflicht bei Wohltätigkeitsveranstaltungen

Brüssel/Meschede - Am kommenden Samstag, den 13. Dezember 2014 tritt europaweit die sogenannte Lebensmittelinformationsverordnung in Kraft. Verbraucher werden dadurch einfacher informiert, was in ihren Lebensmittel enthalten ist und was nicht. Irreführende Werbung oder verfälschte Darstellungen auf der Verpackung werden verboten, sodass Verbraucher nicht getäuscht werden können. Europa schreibt außerdem eine Mindestschriftgöße auf der Verpackung vor, sodass keine Informationen mehr versteckt werden können. Der CDU-Europaabgeordnete und Sprecher der größten Fraktion (EVP-Christdemokarten) im zuständigen EU-Gesundheitsausschuss bezeichnete die neuen Vorschriften als wegweisend. "Die Lebensmittelinformationsverordnung sorgt für mehr Transparenz, da Verbraucherinnen und Verbraucher nun besser erkennen können, was in Lebensmitteln enthalten ist. Sie ist ein Meilenstein für mehr Klarheit und Wahrheit bei der Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln", so Liese. Zukünftig kann jeder schnell und unkompliziert sehen, welche Produkteigenschaften sein Lebensmittel aufweist. Produkte, die aussehen wie das Original, in Wirklichkeit aber billige Ersatzstoffe enthalten müssen klar erkennbar sein.  Ein Analogkäse beispielsweise, der statt Milch eine Pflanzenfettmischung beinhaltet muss dies zukünftig deutlich auf der Vorderseite kennzeichnen. Ebenso Produkte die mit Klebefleisch hergestellt sind. "Etikettenschwindel wird damit der Garaus gemacht."

 

Liese wies außerdem darauf hin, dass im Rahmen der Verordnung, jedoch erst ab spätestens April 2015, außerdem eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung von Frischfleisch gilt. "Der Verbraucher weiß dann genau, woher sein Steak oder Schnitzel kommt und kann eine ganz bewusste Kaufentscheidung treffen. Dies ist in meinen Augen nicht nur gut für die Kunden, sondern auch für die heimische Landwirtschaft und Produzenten", so Liese.

Ab kommendem Samstag gibt es außerdem für Allergiker ebenfalls bessere Informationen. Stoffe, die Allergien und Unverträglichkeiten hervorrufen können, müssen ab dann nämlich im Zutatenverzeichnis hervorgehoben werden. Entschieden wies Peter Liese jedoch Berichte zurück, wonach dann auch der selbstgebackene Kuchen für Weihnachtsfeiern, Schulveranstaltung oder Wohltätigkeitsbasare unter diese Pflicht fallen würde. "Es ist in keiner Weise so, dass künftig selbstgebackener Kuchen und Kekse, die auf gelegentlich stattfindenden Wohltätigkeitsveranstaltungen, Schul- und Kindergartenfesten oder ähnlichen Veranstaltungen verkauft werden, irgendeiner Kennzeichnungspflicht unterliegen. Der Geltungsbereich der Verordnung beschränkt sich allein auf Lebensmittelunternehmer", stellte Liese klar. Damit ist auch die häufig gestellte Frage beantwortet, ob beispielsweise Wohltätigkeitsbasare oder Vereinsfeste, bei denen Mitglieder selbst gebackene Kuchen oder Salate zur Verfügung stellen, unter die Allergenanzeigepflicht fallen: "Nein. Das ist nicht nur richtig, sondern auch gut so", so der CDU-Europaabgeordnete.